Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Herzlich Willkommen

Nudging and Information 2018: Is There a New Approach of Regulating the Behaviour of Consumers and Businesses?

„Nudging“ („Stupsen“) bezeichnet eine Technik, bei der menschliches Verhalten ohne Befehl oder Zwang in die – vom Architekten des „Nudging“ (z.B. Gesetzgeber, Unternehmer) – gewünschte Richtung gelenkt wird. Meist handelt es sich dabei um Vorgaben oder Signale, die über schnelle automatische Prozesse, Intuition oder Emotion (System 1) zum erwünschten Verhalten führen, ohne dass es langer energieintensiver kognitiver Prozesse in Gehirn (System 2) bedarf. Besonders bekannte Beispiele sind die gut sichtbare Aufstellung von Obst in einer Unternehmenskantine, um dadurch Menschen zu gesunder Ernährung zu „verführen“, und die staatliche Regel, dass Nichtäußerung als Zustimmung zur Organspende gewertet wird, was regelmäßig zu hoher Verfügbarkeit von Spenderorganen in dem betreffenden Staat führt. Die Erkenntnisse über das „Nudging“ entstammen interdisziplinärer Forschung von PsychologInnen und experimentellen ÖkonomInnen, die in den USA ihren Ausgang nahm (Kahneman und Tversky, Thinking. Fast and Slow) und die mittlerweile als interdisziplinäre Entscheidungsforschung – „Decision Science“ – auch in Europa bekannt und verbreitet wird. Spätestens ab 2008 wurde „nudging“ durch das gleichnamige Buch von Thaler und Sunstein auch über Fachkreise hinaus zum vieldiskutierten Thema in den Rechtswissenschaften und in der Rechtspolitik. In diversen Regierungen (von den USA bis Österreich) wurden sog. „Nudge-Units“ oder „Behavioral Insights Teams“ gebildet, die die neue Regulierungstechnik in die Praxis umsetzen sollen. Erneute Aufmerksamkeit erfuhr das Thema erst unlängst durch die Verleihung des Wirtschaftsnobelpreises an Richard Thaler.


Im Jahr 2018 soll nunmehr in Graz bei einer international besetzten, interdisziplinären englischsprachigen Tagung der Frage nachgegangen werden, wie weit „Nudging“ zu einer Veränderung in der Rechtspolitik geführt und andere Regulierungsformen (z.B. Information, Verbote) abgelöst hat: Wurde das Konzept von Gesetzgebung und Verwaltung in Europa und darüber hinaus auch wirklich angewendet und welches Potential besitzt es für die Zukunft? Oder anders gefragt: Konnte das Konzept des „Nudging“ auch in der Praxis wirklich Fuß fassen? Welche Perspektiven zeichnen sich nunmehr ab? Dies wird sowohl in generellen Vorträgen als auch für Spezialbereiche (Konsumentenschutz, Finanzmarktrecht, Recht des geistigen Eigentums, Steuerrecht, Energierecht) näher untersucht werden.


Im April 2014 wurde an der Universität Graz eine Tagung zum Thema „Recht, Governance und Verhaltensökonomik“ durchgeführt, die mit der nunmehrigen Tagung eine Fortsetzung finden soll.

Kontakt

Institut für Öffentliches Recht und Poltikwissenschaft Universitätsstraße 15/C3, 8010 Graz
Petra Damm Telefon:+43 (0)316 380 - 3364

Kontakt

Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht Universitätsstraße 15/D4, 8010 Graz
Judith Konrad Telefon:+43 (0)316 380 - 3320

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.